Arbeitsrecht: Die Expertise macht’s

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Viele Bereiche des Lebens verlangen besondere Expertise. Da die Themenwelt tiefgründig und kompliziert ist, sollten Probleme hier nicht in Eigenregie gelöst werden. Gerade wenn es um offizielle Dinge geht, deren Ausgänge die aktuellen Verhältnisse in den Grundfesten erschüttern können, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu organisieren. Bestes Beispiel hierfür ist die Rechtsprechung. „Ohne ein intensives Studium und langjährige Erfahrung sollten rechtliche Streitigkeiten nicht behandelt werden“, rät Michael Thoß, Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Knauf in Leipzig.

Das komplizierte Arbeitsrecht

Für einen Laien ist das Arbeitsrecht ein Dschungel von Rechten und Verordnungen. Deshalb sollte man zur rechtlichen Vertretung einen Spezialisten auf diesem Gebiet zu Rate ziehen. Das Gebiet des Arbeitsrechts umfasst beide Parteien. Auf der einen Seite ist Arbeitnehmerschutz ein wesentlicher Bestandteil. Sie fühlen sich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt? Ihnen wurde unverständlicher Weise gekündigt oder sie haben eine nicht nachvollziehbare Abmahnung erhalten?  Ihr Arbeitszeugnis entspricht nicht der Wahrheit? Das sind nur ein paar wenige Gesichtspunkte, die unter das Arbeitsrecht fallen. Allerdings besteht die rechtliche Reglung auch, um den Arbeitgeber eine Möglichkeit zur Kontrolle zu geben und wenn nötig mit rechtlichen Mittel gegen Missverhalten vorzugehen.

Von der Abmahnung bis zur Kündigung

Da ein Arbeitsvertrag konkret beschreibt was vom Arbeitnehmer erwartet wird bzw. was der Arbeitgeber einfordern kann, ist ersichtlich was unter Fehlverhalten zu verstehen ist. Ein erster Schritt ist die Formulierung einer Abmahnung. Sie soll auf  das Fehlverhalten hinweisen und mahnt eindrücklich zur Unterlassung eines solchen Verhaltens in Zukunft. Realistische Gründe für eine Abmahnung sind häufige Verspätungen, Konsum von alkoholhaltigen Substanzen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit, Beleidigungen der Kollegen, unentschuldigtes Fehlen oder Diebstahl. Jedoch müssen Abmahnungen bestimmten Erfordernissen genügen, damit sie wirksam sind. Einerseits kann die Beanstandung eines Verhaltens der Inhalt sein. Damit erfüllt das Schreiben eine Rügefunktion. Hier muss klar definiert werden, was das Fehlverhalten ist sowie ein konkreter Zeitpunkt der Wahrnehmung. Des Weiteren müssen die Konsequenzen bei der Fortführung des Fehlverhaltens eindeutig genannt werden. Denkbar sind hier eine weitere Abmahnung oder gar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem werden alle Informationen, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen in der jeweiligen Personalakte festgehalten.

Genaue Festlegung im Arbeitsvertrag

Doch das Arbeitsrecht umfasst noch eine Menge anderer Punkte. So sind beispielsweise im Arbeitsvertrag die Mindestanforderungen an den Arbeitnehmer niedergeschrieben. Ebenfalls umfasst dieser Teilbereich, wie mit Überstunden verfahren wird. Des Weiteren ist genau festgelegt, mit welcher Vergütung der Arbeitnehmer entlohnt wird. Dazu zählt auch eine mögliche Fahrtkostenerstattung, die bei langen Arbeitswegen gezahlt wird. Zusammenfassend erkennt man, dass ohne eine fachkundige Unterstützung dieser Bereich nicht zu bewältigen ist.

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