Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer

Nachfolgeregelungen wenn es keine direkten Erben gibt

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Anwendbar ist es bei einer abhängigen und unselbstständigen Arbeit. Dieses Arbeitsverhältnis trifft derzeit auf 34 Millionen der 39 Millionen arbeitenden Personen in Deutschland zu. Da die Machtverteilung im Arbeitsverhältnis zu Gunsten des Arbeitgebers liegt, regelt das Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht hat also die Aufgabe, den Arbeitnehmer zu schützen und für ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen und sozialen Fragen sorgen.

Insgesamt regelt das Arbeitsrecht folgende Verhältnisse:

  • Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften
  • Zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten

Individualrecht und Kollektivrecht

Jedes Land hat sein eigenes Arbeitsrecht. Innerhalb der Europäischen Union bemühen sich die Mitgliedsstaaten, die unterschiedlichen Gesetze zur Arbeit anzugleichen. Für die EU-Bürger hat das die durchaus positive Folge, dass sie in allen EU-Ländern ähnliche Rechte zu erwarten haben.

Vertrag unterschreibenZuvor war die Befürchtung, dass eine Öffnung des Binnenmarktes zu einer höheren Konkurrenz und damit zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt. Die EU reagierte mit Mindestanforderungen, die in jedem Mitgliedsland gelten. Nationale Behörden, Gerichte und die Europäische Kommission prüfen gemeinsam, ob diese Regelungen umgesetzt und angewandt werden. Mittlerweile hat die EU ein neues Ziel. Das europäische Arbeitsrecht soll nicht mehr nur Mindeststandards erfüllen, sondern kontinuierlich zu einer steigenden Lebens- und Arbeitsqualität beitragen.

Jährlich werden unzählige Arbeitsverhältnisse begonnen, geändert oder beendet. Zu jedem Aspekt eines Arbeitsverhältnisses gibt es Regelungen, nach denen sich beide Seiten zu richten haben. Außerdem passt der Gesetzgeber das Recht permanent an neue Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt an. Die Folge ist ein sich immer wieder wandelnden Arbeitsrecht, in dem nur Experten den gesamten Durchblick haben.

Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. In der Probezeit sind die Kündigungsfristen kürzer, nämlich nur zwei Wochen. Nach der Probezeit verlängern sich die Fristen, hängen aber dennoch davon ab, wie lange der Arbeitnehmer dem Betrieb bereits angehört. Während einem Arbeitnehmer nach fünfjähriger Beschäftigung eine zweimonatige Kündigungsfrist zusteht, verdreifacht sich diese Zeit nach 15 Jahren. In Tarifverträgen können die gesetzlichen Fristen unter- oder überschritten werden.

Alternative zu einem Kündigungsschreiben ist ein Aufhebungsvertrag, der von beiden Seiten einvernehmlich geschlossen wird. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung umfassen. Ein Recht auf Abfindung gibt es jedoch nicht. Die Höhe der Abfindung richtig sich für gewöhnlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Pro Jahr wird ein halbes Brutto-Monatseinkommen veranschlagt. Die Abfindung ist jedoch voll zu versteuern.

Arbeitsrecht in der Praxis

In der Praxis schützt das Arbeitsrecht jedoch nicht immer vor Konflikten. Unzählige Fälle landen jährlich vor dem Arbeitsgericht. Inbesondere dann, wenn im Arbeitsvertrag von Regelungen aus dem BGB abgewichen wird. 1200 RichterInnen kümmern sich über drei Instanzen um die Streitfälle. Die Urteile der RichterInnen können auch anderen ArbeitnehmerInnen helfen, ihre Rechte einzufordern.

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