Auf dem Weg in die Unternehmensgründung – Hilfe vom Notar

Bei einer Unternehmensgründung kommen viele wichtige Entscheidungen auf die neuen Geschäftsführer zu: Rechtsform, offizielle Verträge, Räumlichkeiten, Mitarbeitermanagement, Organisationsstruktur, Produktsortiment, Kundenservice oder die kleinen Probleme des Alltags. Die Tragweite der Entscheidungen ist nicht zu unterschätzen und prägt den weiteren Geschäftsverlauf sowie Erfolg maßgeblich. Besonders wichtig ist die Frage nach der Rechtsform. Es gibt in Deutschland verschiedene Rechtsformen, aus denen die Existenzgründer wählen können. Man ist nicht selten überfordert von der Fülle der gesetzlichen Vorgaben, die sich je nach Rechtsform ändern und unterschiedliche Vorteile bieten – welche die beste ist, hängt von individuellen Faktoren wie zum Beispiel der Betriebsgröße, Kapitalbedarf, Geschäftsführung, Mitgesellschafter, Haftung, Steuerlasten und gewerberechtlichen Fragen ab. Als Neuling in der Geschäftswelt hat man die bestmöglichste Unterstützung bitter möglich. Nachfolgend stellen wir den Ablauf der Unternehmensgründung sowie die unterschiedlichen Rechtsformen ein wenig genauer vor und beantworten die Frage, wie ein fachbewandter Notar das Gründungsteam in dieser wichtigen Phase sinnvoll unterstützt.

Wohin mit der Geschäftsidee?

Ob alleine oder im Team: Hat man eine innovative Geschäftsidee gefunden, lohnt es sich, das Risiko Existenzgründung zu wagen. Der Staat hilft anno 2015 bei der Verwirklichung des Vorhabens mit Unterstützungen, finanziert Experten-Beratungen und gewährt Zuschüsse bei Renovierungsprojekten im Rahmen des Klimaschutzes. Die lockere Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank kommt neuen Start-Ups zugute und treibt Industrie sowie Forschung zu neuen Höchstleistungen an – ein Ende dieser Investitionen ist bis 2016 nicht in Sicht. Goldene Zeiten für den Betriebsstandort Deutschland und die Chance für neue Geschäftsideen? Zum eigenen Unternehmen führen wichtige Meilensteine.

Geschäftsplan: Umfasst die Unternehmensidee, Profil der Unternehmer, Unternehmensform, eine Marktanalyse, Strategien sowie eine Prognose für den Umsatz und die Gewinnentwicklung. Mit diesem Plan können Fördergelder und Kredite beantragt werden.

Finanzierung: Dem Unternehmensgründer stehen besondere Kreditangebote, Beratungs- und Existenzgründungsförderungen offen. Die Finanzhilfen können für Unternehmensausstattung, Werbemaßnahmen oder sonstige notwendige Investitionen verwendet werden. Erfolgt eine hauptberufliche Unternehmensgründung aus einer Arbeitslosigkeit heraus, zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss.

Anmeldung: Ist die Finanzierung des Unternehmens geklärt, erfolgt die Anmeldung des Unternehmens. Je nach Rechtsform und Tätigkeitsfeld sind unterschiedliche Eintragungen notwendig: Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister, Berufsgenossenschaften, Bau- sowie Gesundheitsamt und Handwerks- oder Handelskammer.

Rechtsformen in Deutschland

Die Rechtsform ist der per Gesetz vorgeschriebene Rahmen für das Unternehmen. Er regelt die Mitgliedschafts- und Haftungsform sowie die Grundstruktur der Firma. In Deutschland stehen 14 Rechtsformen zur Verfügung – hinzu kommen akzeptierte Mischformen. Bei einigen Geschäftsfeldern ist die Rechtsformauswahl gesetzlich eingeschränkt oder sogar vorgegeben. Man unterscheidet im allgemeinen Rechtsformen des privaten oder öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht bezieht sich auf Stiftungen, Regiebetriebe, Eigenbetriebe und Anstalten sowie Körperschaften mit öffentlichem Wirkungsraum. Die Gründung tritt per Satzung oder Gesetz in Kraft. Alle anderen Rechtsformen der Personen- und Kapitalgesellschaften (Verein, OHG, AG, GmbH) fallen unter das Privatrecht. Eine Rechtsform kann durch einen Wechsel kraft Gesetz oder durch eine freiwillige Umwandlung nachträglich angepasst werden.

Einzelunternehmen und Personengesellschaft: OHG, KG, GbR, Einzelunternehmen sowie Stille Gesellschaft. Der Beginn der Gesellschaft erfolgt sofort. Bis auf die Stille Gesellschaft, die GbR und bei freien Berufen ist ein Eintrag in das Handels- bzw. Gewerberegister erforderlich.

Kapitalgesellschaften: AG, KGaA, GmbH, eG. Diese Rechtsformen verlangen einen notariell oder gerichtlich beurkundeten Vertrag für die Gründung und beginnen mit der Eintragung. Unter anderem in das Handels-, Gewerbe- oder in das Genossenschaftsregister.

Die Geschäftsführung sowie finanzielle Beteiligungen (Kapital, Verlust und Gewinn) sind je nach Rechtsform unterschiedlich und oftmals detailliert im Gesellschaftsvertrag geregelt. Auch bei diesem Vertrag liefert der Notar hilfreiche Hinweise und schafft die notwendige rechtliche Gültigkeit.

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Der Notar bei der Unternehmensgründung

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Ein hilfreicher Ansprechpartner für die Existenzgründung ist ein erfahrener Notar. Er begleitet den Gründungsprozess und bietet eine objektive Beratung sowie eine maßgeschneiderte Lösung mit Bestand für die Zukunft. Die Hauptaufgabenfelder eines Notars liegen neben dem Familien- und Erbrecht, im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Er besitzt langjährige Erfahrung und das notwendige Fachwissen, um eine Unternehmensgründung inhaltlich sowie formal einwandfrei zu betreuen. Spätere Unstimmigkeiten, Streitigkeiten und unnötige Folgekosten werden im Vorfeld vermieden – die Interessen aller beteiligten Parteien gewahrt.

Im Prinzip können alle Unternehmensgründungen zusammen mit dem Notar erfolgen. Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen z.B. GmbH oder U.G. ist es sogar Voraussetzung. Der Notar klärt die wichtigsten Eckpunkte mit den Gründern zunächst in einem Beratungsgespräch und entwirft anschließend den Gesellschaftsvertrag. Sind alle Parteien mit dem Ergebnis zufrieden, kommt es zur eigentlichen Gesellschaftsgründung. Während des gesamten Prozesses überwacht der Notar die Einhaltung der Formvorschriften z.B. die Einzahlung des Stammkapitals. Die Gesellschafter bestätigen den Vertrag mit ihrer Unterschrift. Anschließend veranlasst der Notar die Eintragungen in die notwendigen Register und vollendet so die Unternehmensgründung.

Die Gebühren für einen Notar sind in der gesetzlichen Kostenordnung festgelegt. Die Kostenordnung richtet sich nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Geschäftswert des Auftrages. Bei einer Unternehmensgründung ist dies unter anderem das Stammkapital.

Eine Gebührenübersicht, weiterführende Informationen sowie einen persönlichen Ansprechpartner finden bei Notariat Köln notar-haas-sauer.de.

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