ElterngeldPlus: Flexible Zeit für den Nachwuchs

ElterngeldPlus lohnt sich für Paare

Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahre 2007 haben sich die Anforderungen von Familien in Deutschland gewandelt. Junge Eltern streben nach einer gleichberechtigten Partnerschaft: Die Aufgaben rund um Familie, Beruf und Haushalt sollen fair geteilt werden – die Zeiteinteilung zwischen Beruf und Familie muss anpassungsfähiger werden. Diese Bedürfnisse erkannte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und brachte eine Gesetzesreform auf den Weg. Im Juli 2015 wurde schließlich das ElterngeldPlus mit zahlreichen Gesetzesänderungen eingeführt. Es soll Eltern die geforderte flexible Kombination aus Familie und Berufsalltag ermöglichen. Dabei wird ein früherer Wiedereinstieg in die Arbeitswelt von der Regierung belohnt. Im ersten Jahresquartal 2015 erhielten rund 835.000 Bürger (88% Mütter & 12% Väter) Elterngeld. Frauen bezogen im Durchschnitt 11.8 Monate lang 741 Euro – Männer meldeten lediglich 4.3 Monate lang Bedarf an und erhielten durchschnittlich 1.112 Euro. Ob das neue ElterngeldPlus die Verhältnisse für junge Familien tatsächlich verbessern kann, bleibt nach wie vor unbeantwortet. Im Kern bleibt die neue Förderung dieselbe: Eine zeitlich befristete Ersatzleistung in der frühen Phase der Familiengründung.

Basiselterngeld & ElterngeldPlus

Das alte Elterngeld heißt jetzt Basiselterngeld. Als Alternative kommt ab dem 01. Juli 2015 das ElterngeldPlus hinzu. Eltern von Neugeborenen (Stichtag 01.07.2015) dürfen zwischen den beiden Varianten wählen und können sie sogar kombinieren. Durch die neue Gesetzgebung steht es Eltern nun offen, sich von der Arbeitsstelle komplett frei zustellen oder in Teilzeit bzw. Freiberuflich tätig zu werden. Dabei ist es erlaubt einer Tätigkeit bis zu 30 Stunden pro Woche nachzukommen, ohne den Anspruch auf ElterngeldPlus zu verlieren. Die Bundesregierung erweitert die maximale Bezugszeit auf 28 Monate. Im Gegensatz dazu verbleibt das Basiselterngeld bei 14 Monaten. Um die Zeitraumverlängerung auszugleichen, werden die Zuschüsse zum Familienunterhalt beim ElterngeldPlus jedoch um 50% gekürzt: Der Höchstsatz fällt so von 1.800€ auf 900€. Das ElterngeldPlus ist ebenfalls vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteiles abhängig und liegt zwischen 150 – 900 Euro pro Monat. Ein zusätzlicher Vorteil ist der Partnerschaftsbonus: Teilen sich die Elternteile gemeinsam zum selben Zeitpunkt die Nachwuchsbetreuung und arbeiten beide in Teilzeit, so gewährt der Gesetzgeber eine Zahlungs-Verlängerung von 4 Monaten. Die Gesetzes-Reform schafft gleichzeitig den doppelten Elterngeldanspruch bei Zwillingen ab. An seiner Stelle folgt der sogenannte Mehrlingszuschlag von 300€ pro Geschwisterkind. Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können die Bezüge unverbindlich berechnet werden.

Elternzeit: Herausforderung für Arbeitgeber

Die Elternzeit wird flexibler. http://www.bvmw-nrw.de/wp-content/uploads/Die-Elternzeit-wird-flexibler.jpg

Die für Arbeitgeber schwierigste Gesetzesänderung bezieht sich auf den Zeitraum, wann die Elternzeit in Anspruch genommen werden kann. Die Gesamtelternzeit darf jetzt flexibel in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden – insgesamt können bis zu 24 Monate aufgespart und auf einen beliebigen Zeitraum zwischen dem 3. – 8. Lebensjahr auslagern werden. Nicht genutzte Elternzeit ist gleichzeitig übertragbar. Der Arbeitgeber darf sich den ersten beiden angeforderten Zeitabschnitten nicht verwehren – den 3. Zeitabschnitt kann er aus dringenden betrieblichen Anforderungen ablehnen. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes gilt per Gesetz eine Ankündigungsfrist der Elternzeit von 7 Wochen – ab dem 3. bis zum 8. Lebensjahr von 13 Wochen. Erfolgt ein Arbeitsplatzwechsel, so kann der neue Arbeitgeber eine Bescheinigung über bereits freigestellte Zeiträume einfordern. Eltern-Teilzeit ist nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten möglich. Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen. Der Arbeitnehmer steht ab dem Antrag auf Elternzeit unter einem Sonderkündigungsschutz.

Weiterführende Informationen

Da sich die Elternzeit, das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus vielfältig kombinieren lassen, empfiehlt es sich rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Der Anspruch auf Elterngeld beginnt nach wie vor mit dem Tag der Kindesgeburt. Anträge können per Internet oder persönlich bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Normalerweise wird der Antrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. Weiterführende Informationen gibt es beim Bundesministerium, auf zahlreichen Onlineportalen der Bundesregierung und beim Arbeitsamt. Die Landesbank in Karlsruhe bietet eine kostenlose Telefonberatung zum Thema Elterngeld unter der Nummer 0800-6645471 an. Im Zweifelsfall ist es ebenfalls empfehlenswert, einen Fachanwalt zu konsultieren. Als fachbewandter Experte hilft er dabei, die gesetzlichen Leistungen sowie Möglichkeiten optimal auszuloten und im Streitfall mit dem Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer die persönlichen Interessen zu wahren.

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