Kündigungsschreiben Arbeitnehmer

Nachfolgeregelungen wenn es keine direkten Erben gibt

Form des Kündigungschreibens

Möchte ein Arbeitnehmer seine Anstellung kündigen erfordert dies neben einer Portion Mut und Veränderungsfreude auch ein wenig juristisches Wissen, sodass das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers fristgerecht und vollständig ist. Eine SMS oder eine mündliches „Ich kündige!“  reichen, genauso wenig wie eine Facebook Nachricht, nicht aus, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Beim Kündigungsschreiben muss der Arbeitnehmer sich an Formbedingungen halten, die in § 623 des BGB verankert sind. Dieser besagt, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zur Wirksamkeit die Schriftform bedarf. Das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein, sodass der Wille des Arbeitgebers aus ihm ersichtlich wird.

Was steht im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers?

Da es keine bestimmte Form des Kündigungsschreibens für Arbeitnehmer gibt, steht dieser oft vor dem Problem was genau er schreiben soll. Viele neigen in dieser Situation dazu, das Kündigungsschreiben durch die Verwendung des Konjunktivs abzumildern. Dies sollte jedoch vermieden werden, sodass auch für den Arbeitgeber klar ist, dass es sich beim ihm vorliegenden Schreiben nicht um etwas handelt, was der Diskussion bedarf.

Zu forsch sollte das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers jedoch auch nicht ausfallen. Offene Rechnungen begleichen, oder dem Arbeitgeber die Meinung sagen ist in ihm nicht angebracht. Stattdessen sollte höflich aber bestimmt die Kündigung ausgesprochen werden. Eine Begründung kann, muss aber nicht erfolgen und ist auch nicht ratsam wenn wegen des schlechtes Arbeitsklimas oder ähnlichem gekündigt.  Eindeutig schönerer Stil ist der Verweis auf persönliche Beweggründe sowie ein höflicher Dank für vorangehende Arbeitszeit und die besten Wünsche für das Unternehmen in der Zukunft.

Jedoch sollte der Arbeitnehmer sich durch den Arbeitgeber nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen. Er sollte sich bei Unsicherheit vor Augen führen, dass jeder ersetzbar ist und dass seine Zukunftsvorstellungen Vorrang vor denen des Unternehmens haben.

Schön ist es, als Abschluss des Kündigungsschreibens als Arbeitnehmer zu vermerken, dass man um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bittet. Auch wenn dieses obligatorisch ist, muss so mancher Arbeitgeber an die Ausstellung dessen noch erinnert werden.  Eine kurze Bitte um die schriftliche Bestätigung der fristgerechten Kündigung ist immer ratsam um Missverständnisse zu vermeiden.

Was steht im Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers?

Da es keine bestimmte Form des Kündigungsschreibens für Arbeitnehmer gibt, steht dieser oft vor dem Problem was genau er schreiben soll. Viele neigen in dieser Situation dazu, das Kündigungsschreiben durch die Verwendung des Konjunktivs abzumildern. Dies sollte jedoch vermieden werden, sodass auch für den Arbeitgeber klar ist, dass es sich beim ihm vorliegenden Schreiben nicht um etwas handelt, was der Diskussion bedarf.

Zu forsch sollte das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers jedoch auch nicht ausfallen. Offene Rechnungen begleichen, oder dem Arbeitgeber die Meinung sagen ist in ihm nicht angebracht. Stattdessen sollte höflich aber bestimmt die Kündigung ausgesprochen werden. Eine Begründung kann, muss aber nicht erfolgen und ist auch nicht ratsam wenn wegen des schlechtes Arbeitsklimas oder ähnlichem gekündigt.  Eindeutig schönerer Stil ist der Verweis auf persönliche Beweggründe sowie ein höflicher Dank für vorangehende Arbeitszeit und die besten Wünsche für das Unternehmen in der Zukunft.

Jedoch sollte der Arbeitnehmer sich durch den Arbeitgeber nicht von seinem Vorhaben abbringen lassen. Er sollte sich bei Unsicherheit vor Augen führen, dass jeder ersetzbar ist und dass seine Zukunftsvorstellungen Vorrang vor denen des Unternehmens haben.

Schön ist es, als Abschluss des Kündigungsschreibens als Arbeitnehmer zu vermerken, dass man um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bittet. Auch wenn dieses obligatorisch ist, muss so mancher Arbeitgeber an die Ausstellung dessen noch erinnert werden.  Eine kurze Bitte um die schriftliche Bestätigung der fristgerechten Kündigung ist immer ratsam um Missverständnisse zu vermeiden.

Bürotratsch verboten

Wichtig ist im Zuge der Fairness vor allem, dass der Arbeitgeber nicht durch Bürofunk von der Kündigung erfährt, sondern vor der Belegschaft persönlich informiert wird. Auch wenn Sie einem Kollegen im Vertrauen von der geplanten Kündigung erzählen, kann sich dies schnell wie ein Lauffeuer verbreiten, was im Endeffekt nur negatives Licht auf Sie wirft.  Nach Einreichung des Kündigungsschreibens dürfen Sie als Arbeitnehmer dann auch den Kollegen von den kommenden Veränderungen berichten.

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