Stundenlohn Handwerker – Wieviel verdient ein Handwerker?

Nachfolgeregelungen wenn es keine direkten Erben gibt

Welchen Stundenlohn Handwerker verlangen, lässt sich nicht allgemein sagen. Zu unterschiedlich ist in den einzelnen Gewerken der jeweilige Stundenverrechnungssatz. Von Betrieb zu Betrieb variieren darüber hinaus ebenfalls die Stundensätze für Handwerker, so dass sich auch innerhalb bestimmter Gewerke kein bestimmtes Gefüge im Stundensatz erkennen lässt.

Welchen Stundenlohn Handwerker erhalten

Im Gegensatz zu vielen Berufen im öffentlichen Bereich – bei denen sich die Stundensätze in Tariftabellen wiederfinden – gibt es für Handwerkerstundensätze keine festen Regelwerke. Da hier kein Tariflohn – wie im öffentlichen Sektor – gezahlt wird, können für die gleiche Arbeit eines Handwerkers die Preise stark von einander abweichen. Stundenlöhne beginnen hier bereits bei etwa 5 Euro.

Welche Kosten durch einen Handwerker entstehen, erkennen Bauherren bereits im Kostenvoranschlag – spätestens jedoch beim Erhalt der Rechnung. Hier ist in jedem Fall klar und deutlich aufgelistet, was die Handwerkerstunden konkret kostet. Neben einer Auflistung möglicher Materialkosten, müssen in der Rechnung eines Handwerksbetriebes immer auch die Personalkosten für den bauausführenden Handwerker aufgeführt sein. Grund hierfür ist, dass die Finanzämter und Steuerbehörden kritisch darüber wachen, dass die Leistungserbringung durch die Handwerksbetriebe in einer Rechnung separat ausgewiesen ist. Diese Kosten können einen Auftrag vergebende Bauherren dann im Rahmen der Erklärung ihrer Steuern zahlungsmindernd geltend machen.

Die unterschiedlichen Stundensätze bei Handwerkern bedeuten für Bauherren einen Gewinn. Denn durch den Vergleich der unterschiedlichen Stundensätze für einen Handwerker, lassen sich für Bauherren oft mehrstellig Geldbeträge einsparen.

Feste Stundensätze in bestimmten Handwerksbereichen

Doch wie immer gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. In einigen – wenn auch wenigen – Handwerksbereichen gelten andere Regeln mit festen Stundensätzen. So etwa beim Schornsteinfeger. In dieser Berufsgruppe gibt es eine festgesetzte Gebührenordnung, die genau festlegt, welchen Geldbetrag ein Handwerker in dieser Branche für eine Stunde Arbeit bekommt. Das Gewerk Schornsteinfeger stellt mit seiner Gebührenordnung unter den Handwerksbetrieben fast schon eine Ausnahme dar, denn derartige Entgeltregelungen sind sonst üblicherweise nur in den so genannten „Freien Berufen“ zu finden. Zu diesen „Freien Berufen“ zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und andere mehr.

Für gewerkschaftlich organisierte Arbeitsbereiche im Handwerk handeln die Gewerkschaften häufig einen bestimmten Mindestlohn aus. Dies soll einerseits zu einem gesteigerten Wettbewerb unter den einzelnen Betrieben beitragen. Andererseits wird hierdurch auch versucht, ein grenzenloses Unterbieten der Handwerksbetriebe untereinander zu verhindern. Denn oftmals geben Betriebe ihre Handwerker auch zu unterbezahlten Stundensätze auf Baustellen.

Oftmals bieten auch so genannte „Frei Handwerker“ ihre Dienste an. Diese sind dann betrieblich nicht organisiert und existieren häufig als „Ein-Mann-Unternehmen“. Nicht selten bieten diese Betriebe an, eine Leistung ohne die übliche Steuer auszuführen. So verlockend dies für Bauherren gelegentlich sein mag, so gilt hier: Augen auf! Ersten können diese Leistungen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Zudem sind sie auch illegal!

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