Tariflöhne

In Deutschland kann die Höhe des Arbeitsentgelts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundsätzlich frei vereinbart werden. Dieser Grundsatz bedeutet bei uneingeschränkter Geltung ein starkes Ungleichgewicht der Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und würde zu extremen Niedriglöhnen führen. Um der Marktmacht der Arbeitgeber etwas entgegen zu setzen, haben sich Arbeiter und Angestellte in Gewerkschaften organisiert. Diese handeln mit dem Arbeitgeber oder mit Arbeitgeberverbänden Tarifverträge aus. Nach §3 des Tarifvertragsgesetzes sind alle Mitglieder der Tarifvertragsparteien an diese Verträge gebunden.